Stiftung Welthaus Bielefeld
Ein Zeichen, das bleibt
Helfen Sie mit, dass Projekte des Welthaus Bielefeld auch langfristig gefördert werden können – mit einer Zustiftung an die Stiftung Welthaus Bielefeld!
Die Gemeinschaftsstiftung „Stiftung Welthaus Bielefeld“ wurde am 6. November 2010 mit einem Kapital von 50.000 € durch insgesamt fünf Stifter*innen ins Leben gerufen. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung zu fördern sowie zur Verwirklichung der Menschenrechte und einer sozial gerechten Weltwirtschaftsordnung beizutragen.
Um diese Ziele umzusetzen, arbeitet die Stiftung eng mit dem Welthaus Bielefeld e.V. zusammen, indem sie ihrem eigenen Zweck entsprechende Projekte des Welthaus Bielefeld e.V. fördert und versucht, diese in ihrem Wirken dauerhaft und langfristig abzusichern.
Die Stiftung entfaltet ihre Wirkung, indem sie Stiftungskapital bildet und mit den Erträgen den Gründungszweck verwirklicht. Das Stiftungskapital bleibt dabei ungeschmälert erhalten, wodurch sie den einzigartigen Charakter der Dauerhaftigkeit erhält.

Zustiften
Stifter*in werden
Zustiftungen bieten die Möglichkeit, mit der Stiftung im Zeichen für eine solidarische und gerechte Welt einzutreten, Veränderungen in Bewegung zu setzen und wichtige Projektarbeit in Gang zu halten. Die Arbeit der Stiftung wird dabei aus den jährlichen Erträgen des Stiftungsvermögens gefördert, das Stiftungskapital selbst bleibt dabei unangetastet. Durch ihre Zustiftung sichern Sie somit die Arbeit der Stiftung Welthaus Bielefeld langfristig ab.
Welche Möglichkeit passt für Sie am besten?
- Zustiftungen zur Stiftung Welthaus Bielefeld sind ab einer Höhe von 500 € möglich.
- Ab einer Zustiftung von 10.000 € können wir im Rahmen der Stiftung einen speziellen Fonds für einen festgelegten Zweck eingerichten, z. B. die Förderung eines bestimmten Landes. Der Fonds kann Ihren Namen tragen und wird ohne zusätzliche Kosten durch die Stiftung verwaltet.
- Wenn Sie Ihr Engagement über den Tod hinaus fortsetzen wollen, können Sie durch eine entsprechende Verfügung in Ihrem Testament die Stiftung auch als (Mit-)Erbe einsetzen.
Vorstand/Stiftungsrat
Zu den Organen der Stiftung Welthaus Bielefeld gehören der Vorstand und der Stiftungsrat, wobei kein Mitglied des einen Organs dem anderen angehören darf. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig, wodurch ihnen keine Vermögensvorteile aus Mitteln der Stiftung zugewendet dürfen.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Personen, die vom Vorstand des Vereins Welthaus Bielefeld e.V. gewählt werden, solange dieser Bestand hat. Ebenfalls müssen zwei von ihnen Mitglieder des Vorstands des Vereins sein. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und deren/dessen Stellvertretung.
Vorstandsmitglieder: Wilhelm Gunkel, Annette Urban-Engels, Beate Wolff
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus drei bis sieben Personen, die von der Mitgliederversammlung des Welthaus Bielefeld e.V. für sechs Jahre gewählt werden, solange der Verein besteht. Mitglieder des Stiftungsrates können wiedergewählt werden. Der Stiftungsrat wählt im Anschluss aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
Stiftungsratsmitglieder: Ulrike Mann (Vorsitzende des Stiftungsrates), Christoph Beninde, Regina Kopp-Herr, Brigitte Meier, Ingo Scheulen, Andreas Boueke
Die jeweiligen Rechte und Pflichten des Vorstandes und Stiftungsrates finden Sie in unserer Satzung (§ 8 und §10):
Wichtige Fragen und Antworten
Spenden und Stiftungseinlagen weisen unterschiedliche Merkmale auf. Während Spenden, die beispielsweise der gemeinnützige Verein Welthaus Bielefeld erhält, zeitnah verwendet werden müssen, entfalten demgegenüber die Stiftungseinlagen ihre Wirkung erst auf Dauer. Durch jeweilige Spenden wird in erster Linie die unmittelbare Arbeit des Vereins unterstützt, wohingegen durch Stiftungseinlagen die Förderung langfristiger Aktivitäten im Vordergrund steht.
Eine Erläuterung zu den steuerlichen Unterschiede finden Sie unter „Welche steuerlichen Vorteile hat eine Zustiftung?“
Zustiftungen können Sie von der Steuer absetzen, da die Stiftung Welthaus Bielefeld als gemeinnützig anerkannt ist.
Bei einer Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung wird steuerlich zwischen der Zuwendung in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung (Zustiftung) und der zeitnah zu verwendenden Spende unterschieden.
Gemäß § 10b Abs. 1 EStG können Spenden an die Stiftung Welthaus Bielefeld insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.
Gemäß § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Zustiftungen zur Stiftung Welthaus Bielefeld auf Ihren Antrag beim Finanzamt im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Soweit Si Sie als Stifter*in die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnten, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.
Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer/Ihrem Steuerberater*in zu sprechen.
Beate Wolff
Mitglied des Vorstandes Stiftung Welthaus Bielefeld
und Geschäftsführerin Welthaus Bielefeld e.V.
E-Mail: beate.wolff@welthaus.de
Stiftung Welthaus Bielefeld
IBAN: DE66 4805 0161 0000 0187 88
BIC: SPBIDE3BXXX (Sparkasse Bielefeld)
Jahresberichte
Schauen Sie gern in unsere Jahresberichte und erfahren Sie mehr über die Aktivitäten unserer Stiftung – hier zum Download:






